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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fischerei Köppelmühle GmbH, in der aktuell gültigen Fassung

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für Gewerbetreibende, nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) bestimmt.

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Fischerei Köppelmühle GmbH und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden jeweils Vertragsbestandteil.

Davon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners (im Folgenden: „Käufer“) oder eines Vermittlers sind für die Fischerei Köppelmühle GmbH unverbindlich und verpflichten die Fischerei Köppelmühle GmbH auch dann nicht, wenn sie diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nur soweit die Fischerei Köppelmühle GmbH abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten die Fischerei Köppelmühle GmbH selbst dann nicht, wenn diese bei Vertragsabschluss nicht widerspricht. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten die Bedingungen der Fischerei Köppelmühle GmbH als angenommen.

Angebote und Preise
Sämtliche Angebote und Preise der Fischerei Köppelmühle GmbH auch auf der Internetseite erfolgen freibleibend und gelten von der Fischerei Köppelmühle GmbH erst durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung als angenommen und bestätigt.
Es gelten die Preise vom Tag der Bestellung.
Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen. Der Käufer hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 3 Monaten werden von der Fischerei Köppelmühle GmbH nicht mehr berücksichtigt.

Vertragsbeziehungen
Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung seitens der Fischerei Köppelmühle GmbH zustande.
Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm bestellte Ware abzunehmen.
Ist ein Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus nicht vertretbaren Gründen nicht lieferbar, ist die Fischerei Köppelmühle GmbH berechtigt, nach vorangegangener Information des Kunden, sowie nach Erstattung etwaiger Vorauszahlungen seitens des Kunden, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Warenverfügbarkeit / Lieferung / Versand / Gefahrübergang
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die anfallenden Versandkosten sind jeweils bei den Lieferbedingungen für die angebotenen Produkte sowie in der Bestätigung der Bestellung aufgeführt. Es ist der Fischerei Köppelmühle GmbH gestattet, bei vom Käufer falsch eingegebenen Kontodaten die anfallenden Bankgebühren in Höhe von maximal € 10,00, sowie die Kosten für den zusätzlich entstandenen Aufwand unmittelbar zu berechnen.
Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an den Käufer über. In diesem Falle tritt zudem Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil Zustellungshemmnisse beim Käufer bestehen, die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang bzw. in den Aufzug des Käufers passt oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Im Regelfall erfolgt ein zweiter kostenloser Zustellversuch mit Benachrichtigung.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.
Angaben zum Liefertermin sind seitens der Fischerei Köppelmühle GmbH unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Fischerei Köppelmühle GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen (wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betriebe oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw.), wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Artikels bleibt es der Fischerei Köppelmühle GmbH vorbehalten, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen oder vom Vertragsschluss zurückzutreten. In diesem Falle verpflichtet sich die Fischerei Köppelmühle GmbH, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.
Die Fischerei Köppelmühle GmbH behält sich das Recht vor, den Transporteur unter Ausschluss der Haftung, nach der billigsten und schnellsten Versandart frei zu wählen.
Bestellungen werden in der Regel nur vollständig ausgeliefert. Teillieferungen sind nur nach persönlicher Absprache und Bestätigung durch die Fischerei Köppelmühle GmbH möglich. Die Fischerei Köppelmühle GmbH ist jedoch bei Nichtverfügbarkeit eines Artikels zur Teillieferung berechtigt. Jede Teillieferung kann seitens der Fischerei Köppelmühle GmbH gesondert abgerechnet werden.
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bzw. an die den Transport ausführende Person geht die Sach- und Preisgefahr des Untergans, des Verlusts, des Diebstahls und der Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Käufer hat den Empfang der Ware zu bestätigen, nachdem er sich vergewissert hat, dass die angelieferte Ware mit den Angaben im Lieferschein übereinstimmt. Seine Unterschrift gilt als rechtsverbindliche Anerkennung für die Richtigkeit der Lieferung. Die Lieferscheinkopie erhält die Fischerei Köppelmühle GmbH zurück. Sie ist die Grundlage für die Rechnungserstellung. Wenn der Käufer Änderungen auf dem Lieferschein vornimmt, soll dies deutlich auf der Kopie vermerkt sein.

Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort nach der Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem die Fischerei Köppelmühle GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung bei Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Bestellers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Falls der Fischerei Köppelmühle GmbH nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist die Fischerei Köppelmühle GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Fischerei Köppelmühle GmbH ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Fischerei Köppelmühle GmbH zu keiner weiteren Lieferung oder Dienstleistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Besteller/Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Die Fischerei Köppelmühle GmbH kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Bestellers/Käufers.
Der Käufer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Das gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der Fischerei Köppelmühle GmbH – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum der Fischerei Köppelmühle GmbH. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen der Fischerei Köppelmühle GmbH bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer an die Fischerei Köppelmühle GmbH ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Die Fischerei Köppelmühle GmbH nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Die Fischerei Köppelmühle GmbH ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, der Fischerei Köppelmühle GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die Fischerei Köppelmühle GmbH vor, ohne dass hieraus für die Fischerei Köppelmühle GmbH Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen der Fischerei Köppelmühle GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die Fischerei Köppelmühle GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für die Fischerei Köppelmühle GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Fischerei Köppelmühle GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Fischerei Köppelmühle GmbH erklärt dies schriftlich. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fischerei Köppelmühle GmbH nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf die Fischerei Köppelmühle GmbH sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Verfügung über diese Forderungen durch den Käufer ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an die Fischerei Köppelmühle GmbH zulässig, und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen (Saldo-) Gesamtforderung der Fischerei Köppelmühle GmbH. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auftreten. Bei Zahlungseinstellung des Käufers erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen der Fischerei Köppelmühle GmbH hat der Käufer - insbesondere bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung - der Fischerei Köppelmühle GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderungen umgehend mitzuteilen und alle zur Geltendmachung der Rechte der Fischerei Köppelmühle GmbH erwünschten und erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen

Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung der Fischerei Köppelmühle GmbH gegenüber dem Käufer das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf ihn übergeht.

Auf Wunsch des Käufers gibt die Fischerei Köppelmühle GmbH nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherungen frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung der Euro Fine Fish GmbH um 20 % übersteigt.

Die Fischerei Köppelmühle GmbH ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung - so weit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen der Fischerei Köppelmühle GmbH erforderlich erscheint.

Ab Zahlungseinstellung des Käufers oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Käufer zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Käufer die aus an der Fischerei Köppelmühle GmbH abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen

Veränderungen der Verhältnisse des Käufers

Werden der Fischerei Köppelmühle GmbH nach Vertragsabschluss über die Kreditwürdigkeit des Käufers ungünstige Umstände bekannt oder werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, hat die Fischerei Köppelmühle GmbH das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Vorauskasse zu verlangen.

Gewährleistung / Haftung
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei deren Eingang auf Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel bei leicht verderblicher Ware müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, im Übrigen innerhalb von 14 Tagen, beanstandet werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen.

Werden diese Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

Der Käufer verpflichtet sich, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und im Fall der Beanstandung nicht zu vernichten sowie auch im Übrigen gemäß den Weisungen des Verkäufers zu verfahren (z.B. Etiketten, die auf der Verpackung angebracht sind, zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufzuheben).
Handelsübliche und geringfügige Abweichungen in Qualität, Quantität, Gewicht und ähnlichen Merkmalen hat der Käufer hinzunehmen. Bei Vorliegen von Mängeln kann die Fischerei Köppelmühle GmbH nach ihrer Wahl eine Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Schadenersatzansprüche des Käufers und sonstiger Dritter, die mit der Leistung bzw. den Waren der Fischerei Köppelmühle GmbH in irgendeiner Weise in Beziehung kommen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fischerei Köppelmühle GmbH zu, ist die Haftung der Fischerei Köppelmühle GmbH unabhängig vom Rechtsgrund - auch für ihre Erfüllungsgehilfen – der Höhe nach beschränkt auf € 1.000,00, ersatzweise auf den bei Vertragsschluss nach der Art der Ware vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körper- und Gesundheitsschaden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Für mittelbare und Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn, haftet die Fischerei Köppelmühle GmbH nicht. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder andere von der Fischerei Köppelmühle GmbH nicht zu vertretende Hindernisse bei der Fischerei Köppelmühle GmbH oder bei ihren Lieferanten befreien die Fischerei Köppelmühle GmbH für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass Schadensersatzansprüche seitens des Käufers entstehen.
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG weist die Fischerei Köppelmühle GmbH darauf hin, dass für diesen Vertrag personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der nötig ist, um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
Der Käufer ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu verlangen. Ferner hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung des Vertrags.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Fischerei Köppelmühle GmbH. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Fischerei Köppelmühle GmbH. Die Fischerei Köppelmühle GmbH ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei anderen Gerichten geltend zu machen. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Das UN- Kaufrecht findet keine Anwendung.

Schlussbestimmungen

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen in diesen AGBs oder in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

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